- Als Faustregel gilt: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte so gewählt sein, das Anhalten auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden möglich bleibt.
- Bei erheblicher Abstandsunterschreitung, insbesondere bei höherer Geschwindigkeit drohen Punkte und Fahrverbot.
- Abstand und Geschwindigkeit werden häufig per Video ermittelt, etwa durch Messungen von Autobahnbrücken oder aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug.
- Ob ein Abstandsverstoß nachweisbar ist, hängt unter anderem vom konkreten Messverfahren, der Messstrecke, der Auswertung und den Umständen der Fahrt ab.
Maßgeblich ist das Verhältnis von Abstand zu gefahrener Geschwindigkeit. Je schneller und je geringer der Abstand, desto härter die Folge, bis hin zu Punkten und Fahrverbot.
- zu kurze Messstrecke
- fehlerhafte Auswertung der Videobrücke
- kurzzeitiges Unterschreiten, etwa nach einem Einscheren
- Zuordnung und Beschilderung
Über die Akteneinsicht lassen sich Videomaterial und Auswertung prüfen.
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Frist notieren
Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.
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Video anfordern
Über die Akteneinsicht die Messung sichern.
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Prüfen lassen
Bei Punkt oder Fahrverbot besonders sinnvoll.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Als Faustregel der halbe Tacho in Metern, außerorts.
Bei deutlicher Unterschreitung und hohem Tempo.
Meist über eine Videobrücke über der Fahrbahn.
Oft ja, da diese Messungen formell anspruchsvoll sind.