- § 315c StGB droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an.
- Erforderlich ist eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen von bedeutendem Wert.
- Typische Auslöser sind die sogenannten sieben Todsünden und Fahren unter Alkohol oder Drogen.
- Auch hier folgen meist Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.
Anders als bei § 316 reicht das bloße Fahren nicht aus. Es muss eine konkrete Gefährdung hinzukommen, also eine Situation, in der ein Schaden nur knapp ausbleibt.
Das Gesetz nennt besonders gefährliche Fahrfehler, etwa falsches Überholen, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen oder Geisterfahrten. Kommen sie mit einer Gefährdung zusammen, greift § 315c.
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Frist notieren
Gegen den Bescheid haben Sie zwei Wochen ab Zugang Zeit. Halten Sie das Datum fest.
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Schweigerecht nutzen
Keine Angaben zur Sache ohne anwaltliche Prüfung.
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Früh einschätzen lassen
Akteneinsicht einholen lassen. Schnelles Handeln zählt.
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§ 315c verlangt eine konkrete Gefährdung, § 316 nicht.
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, dazu in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis.
Besonders gefährliche Fahrfehler, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt.
Bei diesem Vorwurf dringend. Es geht um eine Straftat mit hohen Folgen.