- Entzug droht bei acht Punkten, bei Straftaten oder hohem Alkohol.
- Anders als ein Fahrverbot ist der Entzug nicht befristet.
- Die Sperrfrist beträgt meist ab sechs Monaten.
- Die Wiedererteilung ist oft mit einer MPU verbunden.
Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate, danach bekommen Sie den Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug erlischt die Fahrerlaubnis; sie muss neu beantragt werden.
Mit dem Entzug wird eine Sperrfrist verhängt, vor deren Ablauf keine Neuerteilung möglich ist. Je nach Anlass verlangt die Behörde eine MPU, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.
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Anlass klären lassen
Prüfen, worauf der Entzug beruht.
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Fristen im Blick behalten
Sperrfrist und Antrag auf Wiedererteilung.
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Beraten lassen
Eine drohende MPU lässt sich vorbereiten.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Das Fahrverbot ist befristet, der Entzug beendet die Fahrerlaubnis.
In der Regel ab sechs Monaten, je nach Fall länger.
Bei hohem Alkohol, Drogen oder acht Punkten häufig ja.
Ja, sowohl im Verfahren als auch bei der Vorbereitung der Wiedererteilung.