*Bei einem Bußgeldbescheid fallen zusätzlich Gebühren und Auslagen an.
- Innerorts liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ohne Schild bei 50 km/h (§ 3 StVO).
- Vor der Bewertung werden 3 km/h Toleranz abgezogen (bis 100 km/h gemessen).
- Ein Punkt in Flensburg kommt ab 21 km/h zu viel hinzu, ein Fahrverbot regelmäßig ab 31 km/h.
- Innerorts wird strenger geahndet als außerorts, wegen Fußgängern, Rad und Kreuzungen.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch-CheckAnzeige |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | keine | kein | Hier prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | keine | kein | Hier prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | keine | kein | Hier prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | kein | Hier prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Mon.)* | Hier prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
* Bei 26 bis 30 km/h nur als Wiederholungstäter (zweimal ≥ 26 km/h binnen 12 Monaten, § 4 Abs. 2 BKatV).
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern kein Schild etwas anderes anordnet. Diese Grundregel steht in § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung. Wer schneller fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wie streng sie geahndet wird, richtet sich allein nach der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug.
Warum innerorts teurer ist
Der Gesetzgeber bewertet dieselbe Geschwindigkeitsdifferenz innerorts härter als außerorts. Der Grund ist das dichtere Umfeld: Fußgänger, Radfahrende, querende Kinder und unübersichtliche Kreuzungen erhöhen das Risiko schwerer Folgen. Deshalb beginnt das Fahrverbot innerorts schon bei 31 km/h zu viel, außerorts erst bei 41 km/h.
Der Toleranzabzug
Vor der Einstufung zieht die Bußgeldstelle eine Messtoleranz ab: 3 km/h bei einer gemessenen Geschwindigkeit bis 100 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Maßgeblich für die Tabelle ist also nicht der Tachowert, sondern die bereinigte Geschwindigkeit, das entscheidet an den Schwellen 21 und 31 km/h häufig über Punkt und Fahrverbot.
Genau an diesen Schwellen ist eine Messung oft angreifbar, ein falsch abgezogener Toleranzwert kann ein Fahrverbot kippen.
Bescheid bekommen? Messungen sind oft angreifbar, ein
kurzer Check zeigt, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.
Ein Punkt in Flensburg wird ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug eingetragen. Darunter bleibt es beim reinen Bußgeld ohne Eintrag.
Regelmäßig ab 31 km/h zu viel. Schon ab 26 km/h kann es ein Fahrverbot geben, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein zweiter Verstoß ab 26 km/h hinzukommt.
Maßgeblich ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz von 3 km/h (bzw. 3 % über 100 km/h), nicht die Tachoanzeige.
Bei einer gemessenen Geschwindigkeit bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Erst die bereinigte Geschwindigkeit zählt für die Tabelle.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Bestimmte behördliche Maßnahmen, insbesondere die Anordnung oder Bekanntgabe einer Anhörung sowie der Erlass eines Bußgeldbescheids können die Frist unterbrechen. Danach beginnt sie erneut. Ob Verjährung eingetreten ist, lässt sich regelmäßig nur anhand der Bußgeldakte prüfen.
Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf, müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Der Halter ist nicht automatisch der Fahrer. Lässt sich der Fahrer nicht feststellen, kann das Verfahren eingestellt werden; in manchen Fällen droht dann allerdings eine Fahrtenbuchauflage.