- Als Faustregel gilt der halbe Tacho als Abstand in Metern.
- Je nach Geschwindigkeit und Abstand drohen Bußgeld, Punkte und in schweren Fällen ein Fahrverbot.
- Abstandsverstöße werden häufig per Video oder von Brückenmesssystemen erfasst.
- Abstandsmessungen sind formell anspruchsvoll und oft angreifbar.
Maßgeblich ist das Verhältnis von Abstand zu gefahrener Geschwindigkeit. Je schneller und je geringer der Abstand, desto härter die Folge, bis hin zu Punkten und Fahrverbot.
- zu kurze Messstrecke
- fehlerhafte Auswertung der Videobrücke
- kurzzeitiges Unterschreiten, etwa nach einem Einscheren
- Zuordnung und Beschilderung
Über die Akteneinsicht lassen sich Videomaterial und Auswertung prüfen.
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Schnell Reagieren
Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.
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Uns beauftragen
Über die Akteneinsicht lässt sich die Messung prüfen.
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Prüfen lassen
Bei Punkt oder Fahrverbot besonders sinnvoll.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Als Faustregel der halbe Tacho in Metern, außerorts.
Bei deutlicher Unterschreitung und hohem Tempo.
Meist über eine Videobrücke über der Fahrbahn.
Oft ja, da diese Messungen formell anspruchsvoll sind.