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Stand: Juni 2026

Alkohol und Drogen am Steuer

Von 0,5 Promille bis zur Straftat. Hier finden Sie die Grenzen, Folgen und die passenden Seiten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ab 0,5 ‰ liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor; ab 1,1 ‰ wird eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet.
  • Bereits ab etwa 0,3 ‰ kann bei nachweisbarer alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit eine Straftat vorliegen.
  • Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkohol- und THC-Verbot.
  • Für Drogen und Cannabis gelten eigene Grenzwerte und Voraussetzungen. Eine MPU kommt insbesondere bei hohen Alkoholwerten, wiederholten Auffälligkeiten oder Zweifeln an der Fahreignung in Betracht.
Die Grenzen im Überblick

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Schon ab 0,3 Promille kann mit Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen. Ab 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet. Für Fahranfänger und unter 21 gilt null Promille.

Wann es strafrechtlich wird

Sobald eine Straftat im Raum steht, steigen die Folgen deutlich, bis zum Entzug der Fahrerlaubnis und einer MPU. Dann zählt frühes, fachkundiges Handeln.

Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.

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Häufige Fragen

Ab 0,5 Promille.

Null Promille für Fahranfänger und unter 21.

Eine MPU kann insbesondere ab 1,6 ‰, bei wiederholten Alkoholverstößen sowie bei Drogen- oder Cannabisauffälligkeiten mit Zweifeln an der Fahreignung angeordnet werden.