- Die Akte enthält Messprotokoll, Eichschein, Foto und Falldaten.
- Ohne diese Unterlagen lässt sich keine seriöse Erfolgsprognose stellen.
- Akteneinsicht läuft in der Regel über einen Anwalt.
- Oft wird erst danach klar, ob sich ein Einspruch lohnt.
Neben dem Tatvorwurf finden sich dort das Messprotokoll, der Eichschein des Geräts, das Messfoto und je nach Verfahren weitere Falldaten. Genau diese Unterlagen entscheiden, ob eine Messung haltbar ist.
Pauschale Aussagen über Erfolgsaussichten sind ohne Akte unseriös. Erst der Blick in die Unterlagen zeigt, ob Eichung, Aufstellung und Zuordnung stimmen.
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Frist notieren
Gegen den Bescheid haben Sie zwei Wochen ab Zugang Zeit. Halten Sie das Datum fest.
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Einspruch durch uns fristwahrend einlegen lassen
Damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, während er geprüft wird.
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Akteneinsicht beantragen und auswerten lassen
Messdaten, Eichschein und Foto fachlich bewerten lassen.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
In der Praxis läuft das über einen Anwalt, der die Akte anfordert und auswertet.
Die Kosten sind oft überschaubar. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sie je nach Vertrag und Deckung häufig. Hier kommt es auf Ihren Versicherungsvertrag und Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Sie zeigt, ob die Messung angreifbar ist. Das ist die Grundlage jeder Entscheidung über den Einspruch.
Das hängt von der Behörde ab. Wichtig ist, dass der Einspruch vorher fristwahrend eingelegt wurde.