- Für die Probezeit und für alle unter 21 gilt null Promille (§ 24c StVG).
- Ein Verstoß ist ein A-Verstoß mit entsprechenden Folgen.
- Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, dazu kommt ein Aufbauseminar. Ab 0,5 Promille drohen zusätzlich die allgemeinen Sanktionen der 0,5-Promille-Grenze.
Während der Probezeit und für alle Fahrenden unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer ausnahmslos untersagt. Schon geringe Mengen führen zu Konsequenzen.
Der Verstoß gilt als A-Verstoß. Die Folge sind ein Bußgeld, ein Punkt, die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars. Ab 0,5 Promille treten die allgemeinen Sanktionen hinzu.
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Frist notieren
Gegen den Bescheid haben Sie zwei Wochen ab Zugang Zeit. Halten Sie das Datum fest.
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Ruhe bewahren
Zur Sache nichts ohne Prüfung angeben.
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Prüfen lassen
Auch hier kann das Verfahren Ansatzpunkte bieten.
In der Probezeit erwischt? Die Folgen reichen von Aufbauseminar bis Entzug. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos einschätzen.
Null. Die Grenze gilt auch für alle unter 21, unabhängig von der Probezeit.
Bußgeld, ein Punkt, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar.
Dann kommen die allgemeinen Folgen wie Fahrverbot hinzu.
Verlängert sich wirklich die Probezeit?