Stand: Juni 2026

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

§ 315c stellt besonders gefährliches Verhalten unter Strafe. Anders als bei § 316 muss eine konkrete Gefährdung hinzukommen.

Das Wichtigste in Kürze
  • § 315c StGB droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an.
  • Erforderlich ist eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen von bedeutendem Wert.
  • Typische Auslöser sind die sogenannten sieben Todsünden und Fahren unter Alkohol oder Drogen.
  • Auch hier folgen meist Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.
Die Voraussetzungen

Anders als bei § 316 reicht das bloße Fahren nicht aus. Es muss eine konkrete Gefährdung hinzukommen, also eine Situation, in der ein Schaden nur knapp ausbleibt.

Die sieben Todsünden

Das Gesetz nennt besonders gefährliche Fahrfehler, etwa falsches Überholen, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen oder Geisterfahrten. Kommen sie mit einer Gefährdung zusammen, greift § 315c.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Frist notieren

    Gegen den Bescheid haben Sie zwei Wochen ab Zugang Zeit. Halten Sie das Datum fest.

  2. 2

    Schweigerecht nutzen

    Keine Angaben zur Sache ohne anwaltliche Prüfung.

  3. 3

    Früh einschätzen lassen

    Akteneinsicht einholen lassen. Schnelles Handeln zählt.

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Häufige Fragen

§ 315c verlangt eine konkrete Gefährdung, § 316 nicht.

Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, dazu in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis.

Besonders gefährliche Fahrfehler, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt.

Bei diesem Vorwurf dringend. Es geht um eine Straftat mit hohen Folgen.