- Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und dokumentieren Sie alles.
- Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis am Unfallort.
- Bei fremdem Verschulden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten.
Stellen Sie die Warnblinkanlage an, sichern Sie die Stelle und kümmern Sie sich um Verletzte. Halten Sie dann Fotos, Kennzeichen und Zeugen fest. Bei größeren Schäden oder Streit über die Schuld ist die Polizei sinnvoll.
Wer den Unfall nicht verschuldet hat, kann seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. In diesem Fall trägt sie in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts. Die Hürde, sich vertreten zu lassen, ist also niedrig.
-
Beweise sichern
Fotos, Kennzeichen, Zeugen und Unfallort festhalten.
-
Nichts vorschnell unterschreiben
Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort abgeben.
-
Schaden einschätzen lassen
Prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Unverschuldet verunfallt? Bei fremdem Verschulden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Lassen Sie Ihren Schaden kostenlos einschätzen.
Nicht bei jedem Bagatellschaden, aber bei Verletzten, größerem Schaden oder Streit über die Schuld.
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Das kann Ihre späteren Ansprüche gefährden.
Bei fremdem Verschulden in der Regel die gegnerische Versicherung.