- Der Verkehrs-Rechtsschutz übernimmt in der Regel Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten abhängig von dem individuellen Versicherungsvertrag und der vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Bei nachgewiesenem Vorsatz kann die Deckung entfallen.
- Die Deckungsanfrage stellt in der Regel der Anwalt.
Im Bußgeldverfahren trägt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, abhängig von dem individuellen Versicherungsvertrag und der vereinbarten Selbstbeteiligung meist die Kosten für Anwalt, Sachverständigen und Gericht. Damit sinkt die Hürde, eine Messung überhaupt prüfen zu lassen.
Die grenzen der Deckung hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und Ihrer individuell vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Bei vorsätzlichen Taten kann die Leistung entfallen. Ob Ihr Fall gedeckt ist, klärt die Deckungsanfrage, die üblicherweise der Anwalt stellt.
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Police prüfen
Klären, ob ein Verkehrs-Rechtsschutz besteht.
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Deckungsanfrage
Der Anwalt holt die Kostenübernahme ein.
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Prüfen lassen
Lassen Sie Ihren Fall prüfen. In vielen Fällen lohnt sich das.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und ihrer individuellen Selbstbeteiligung in der Regel Anwalt, Gutachter und Gericht im Bußgeldverfahren.
Je nach Vertrag kann eine Wartezeit gelten.
Bei vorsätzlichen Taten kann die Deckung entfallen, das hängt vom Vertrag ab.
In der Regel der beauftragte Anwalt.