- Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer pauschalen Nutzungsausfallentschädigung.
- Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer.
- Es gilt eine Schadenminderungspflicht, der Mietwagen muss angemessen sein.
- Auch ohne Mietwagen steht Ihnen für die Ausfallzeit Geld zu.
Sie können entweder einen angemessenen Mietwagen nehmen oder, wenn Sie darauf verzichten, eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Beides setzt voraus, dass Sie das Fahrzeug sonst genutzt hätten.
Beim Mietwagen gilt eine Schadenminderungspflicht, die Klasse sollte zum eigenen Fahrzeug passen. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer.
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Ausfalldauer festhalten
Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit dokumentieren.
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Angemessen wählen
Mietwagenklasse passend zum eigenen Auto.
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Anspruch geltend machen
Auch ohne Mietwagen den Nutzungsausfall fordern.
Unverschuldet verunfallt? Bei fremdem Verschulden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Lassen Sie Ihren Schaden kostenlos einschätzen.
Das hängt vom Bedarf ab. Ohne Mietwagen steht Ihnen Nutzungsausfall zu.
Nach Fahrzeugklasse und Dauer des Ausfalls.
Sie dürfen die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben, etwa durch einen zu teuren Mietwagen.
Ja, in Form der Nutzungsausfallentschädigung.