Stand: Juni 2026

Nutzungsausfall und Mietwagen

Können Sie Ihr Auto nach dem Unfall nicht nutzen, haben Sie Anspruch auf Ersatz. Sie können wählen, ob Sie einen Mietwagen nehmen oder eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Beides für denselben Zeitraum ist nicht möglich, aber eine Kombination für unterschiedliche Zeiträume kann in Betracht kommen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer pauschalen Nutzungsausfallentschädigung.
  • Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer.
  • Es gilt eine Schadenminderungspflicht, der Mietwagen muss angemessen sein.
  • Auch ohne Mietwagen steht Ihnen für die Ausfallzeit Geld zu.
Mietwagen oder Nutzungsausfall

Sie können entweder einen angemessenen Mietwagen nehmen oder, wenn Sie darauf verzichten, eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Beides setzt voraus, dass Sie das Fahrzeug sonst genutzt hätten.

Worauf Sie achten müssen

Beim Mietwagen gilt eine Schadenminderungspflicht, die Klasse sollte zum eigenen Fahrzeug passen. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Ausfalldauer festhalten

    Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit dokumentieren.

  2. 2

    Angemessen wählen

    Mietwagenklasse passend zum eigenen Auto.

  3. 3

    Anspruch geltend machen

    Auch ohne Mietwagen den Nutzungsausfall fordern.

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Häufige Fragen

Das hängt vom Bedarf ab. Ohne Mietwagen steht Ihnen Nutzungsausfall zu.

Nach Fahrzeugklasse und Dauer des Ausfalls.

Sie dürfen die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben, etwa durch einen zu teuren Mietwagen.

Ja, in Form der Nutzungsausfallentschädigung.