- PoliScan misst per Lasertechnik und kommt stationär wie mobil zum Einsatz.
- Lange umstritten war, dass das Gerät nicht alle Rohmessdaten dauerhaft speichert.
- Ohne vollständige Rohmessdaten ist eine nachträgliche Überprüfung im Einzelfall oft schwieriger.
- Ob ein Einspruch trägt, zeigt erst die Akteneinsicht.
Das PoliScan misst per Lasertechnik und erfasst Fahrzeuge über mehrere Laser- bzw. LiDAR-Messpunkte. Daraus berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Es gilt als standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet: Gerichte gehen grundsätzlich von der Richtigkeit aus, solange keine konkreten Fehler vorgetragen werden. Genau deshalb entscheidet der Einzelfall: Ohne konkrete Anhaltspunkte bleibt es bei der Richtigkeit, mit ihnen wird die Messung überprüfbar.
In der Verteidigung werden vor allem diese Punkte geprüft:
- die Speicherung und Verfügbarkeit der Rohmessdaten
- die korrekte Aufstellung und Ausrichtung des Geräts
- ein gültiger Eichschein zum Tatzeitpunkt
- die eindeutige Zuordnung der Messung zu Ihrem Fahrzeug
Über die Akteneinsicht lassen sich Messprotokoll, Eichschein und Falldatensatz anfordern und bewerten.
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Frist notieren
Gegen den Bescheid haben Sie zwei Wochen ab Zugang Zeit. Halten Sie das Datum fest.
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Akteneinsicht beantragen lassen
Erst mit Messprotokoll, Eichschein und Falldatensatz lässt sich die Messung bewerten.
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Erfolgsaussichten prüfen lassen
Gerade an den Schwellen zu Punkt und Fahrverbot lohnt der fachliche Blick.
Bescheid bekommen? Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt fast immer an der Messung und am Einzelfall. Ein kurzer Check zeigt es für Ihren Fall.
Als standardisiertes Verfahren gilt die Vermutung der Richtigkeit. Diese ist aber widerlegbar, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorgetragen werden.
Sie zeigt Eichschein, Messprotokoll, Falldatensatz und Foto. Das ist die Grundlage jeder seriösen Erfolgsprognose.
Bei strittigen Messungen oft ja. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Kosten abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und der vereinbarten Selbstbeteiligung häufig übernommen.
Bei reinen Bußgeldern eher selten. Sobald Punkt oder Fahrverbot im Raum stehen, kann sich die Prüfung eher lohnen.