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Stand: Juni 2026

Fahrverbot, was jetzt zählt

Wann ein Fahrverbot droht, wie die Vier-Monats-Regel funktioniert und welche Auswege es gibt, inklusive der Frage, ob sich ein Einspruch lohnt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, anders als beim Entzug.
  • Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, darf den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
  • In Härtefällen, etwa drohendem Jobverlust, lässt sich ein Fahrverbot manchmal in ein höheres Bußgeld umwandeln.
  • Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt fast immer an der Messung und am Einzelfall.
Wann ein Fahrverbot droht

Ein Fahrverbot wird angeordnet, wenn eine Ordnungswidrigkeit besonders schwer wiegt. Typische Auslöser sind deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h), qualifizierte Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße bei hohem Tempo. Auch wer binnen zwölf Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, muss mit einem Fahrverbot rechnen.

Ablauf & Vier-Monats-Regel

Das Fahrverbot wird mit dem Bußgeldbescheid angeordnet und wird wirksam, sobald der Bescheid rechtskräftig ist. Den Führerschein geben Sie in amtliche Verwahrung; nach Ablauf erhalten Sie ihn zurück.

Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, profitiert von der Vier-Monats-Regel: Sie dürfen selbst bestimmen, wann innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft das Verbot beginnt, etwa passend zum Urlaub.

Auswege

Ein Fahrverbot ist nicht in jedem Fall unausweichlich. Je nach Konstellation kommen mehrere Ansätze in Betracht, welcher trägt, hängt vom Einzelfall ab. Häufig setzt der Hebel an der Messung, an Formfehlern oder an einer Härtefallbegründung an.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Frist notieren

    Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie nur zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Halten Sie das Datum des Zugangs fest.

  2. 2

    Einspruch prüfen lassen

    Vor allem an den Schwellenwerten und bei der Messung lohnt der fachliche Blick.

Fahrverbot im Bescheid? Häufig lässt sich die Anordnung kippen oder in ein Bußgeld umwandeln, ein kurzer Check zeigt, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.

Einspruch prüfen
Häufige Fragen

Nein. Beim Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis nur ein bis drei Monate und lebt danach automatisch wieder auf. Beim Entzug ist sie weg und muss neu beantragt werden.

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, ja: Sie wählen den Start innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst.

In Härtefällen ist das möglich, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Das ist eine Einzelfallentscheidung und gelingt nicht automatisch.

Das ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem verlängert sich das Fahrverbot in der Praxis erheblich. Halten Sie die Verbotszeit unbedingt ein.

Nein. Die Behörde benachrichtigt Ihren Arbeitgeber nicht. Sind Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen, ist genau das aber ein Argument für eine Härtefallprüfung.