- Im Fahreignungsregister sind bis zu acht Punkte möglich.
- Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung; ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Die Tilgung erfolgt je nach Verstoß nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.
- Ein Punktabbau ist nur unter bestimmten Voraussetzungen über ein Fahreignungsseminar möglich.
Das Fahreignungssystem warnt in Stufen. Bei vier bis fünf Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung, bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Punkte verschwinden vor allem durch Zeitablauf, je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten lässt sich einmal in fünf Jahren ein Punkt über ein Seminar abbauen.
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Punktestand abfragen
Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt.
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Tilgungsdaten prüfen
Der Auszug zeigt, wann Einträge wegfallen.
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Bescheide prüfen lassen
Ein erfolgreicher Einspruch hält Punkte aus dem Register.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Je nach Schwere zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre.
Einen Punkt bei einem Stand von eins bis fünf, einmal in fünf Jahren.
Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.