- Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
- Das geht höchstens einmal in fünf Jahren.
- Ab sechs Punkten ist kein Abbau mehr möglich.
- Sonst gilt: Punkte werden nur durch Zeitablauf getilgt.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem psychologischen Teil. Wer es absolviert und zwischen einem und fünf Punkten hat, bekommt einen Punkt abgezogen, höchstens einmal in fünf Jahren.
Ansonsten verschwinden Punkte nur mit der Zeit. Die Fristen liegen je nach Schwere bei zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren und beginnen mit der Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung.
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Punktestand prüfen
Erst klar machen, wie viele Punkte vorliegen.
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Seminar nur bei 1 bis 5 Punkten
Darunter lohnt es, darüber ist es nicht möglich.
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Tilgungsfristen im Blick behalten
Oft hilft schon Geduld mehr als ein Seminar.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Höchstens einen Punkt, und nur einmal in fünf Jahren.
Ab sechs Punkten bringt das Seminar keinen Abzug mehr.
Je nach Schwere zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre.
Das hängt vom Einzelfall ab. Oft hilft Abwarten mehr als das Seminar.