- Die einfache Nutzung kostet 100 Euro und einen Punkt.
- Mit Gefährdung 150 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
- Mit Sachbeschädigung 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat.
- Auch die Nutzung im Stand mit laufendem Motor ist erfasst.
Erfasst ist jedes Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt. Ob im konkreten Fall eine Nutzung vorlag, ist häufig Auslegungssache und damit ein Ansatzpunkt.
Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen Bußgeld und Punkte; zudem droht regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot. Ein elektronisches Gerät darf während der Fahrt nur genutzt werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird und die Bedienung ausschließlich per Sprachsteuerung/Vorlesefunktion oder mit einer nur kurzen, den Umständen angepassten Blickzuwendung erfolgt.
-
Frist notieren
Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.
-
Situation festhalten
Was genau beobachtet wurde, ist oft strittig.
-
Prüfen lassen
Ob eine Nutzung vorlag, ist häufig angreifbar.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Nur ohne es aufzunehmen, etwa fest in einer Halterung.
Bei laufendem Motor in der Regel ja.
150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Oft ja, weil der Tatvorwurf häufig Auslegungssache ist.