- Der Leivtec XV3 ist ein mobiles Lasermessgerät.
- Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt stellte 2021 unter bestimmten Bedingungen Abweichungen fest.
- Zahlreiche Verfahren wurden daraufhin überprüft.
- Ob Ihr Fall betroffen ist, hängt von den konkreten Messbedingungen ab.
Untersuchungen ergaben, dass das Gerät unter bestimmten Konstellationen Werte liefern konnte, die zu Lasten oder zu Gunsten des Betroffenen abwichen. Das hat viele Verfahren ins Wanken gebracht.
Ob ein konkreter Fall betroffen ist, hängt von Abstand, Position und weiteren Messbedingungen ab.
Entscheidend sind die in der Akte dokumentierten Messbedingungen. Erst sie zeigen, ob die bekannten Abweichungen für Ihre Messung relevant sind.
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Frist wahren
Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.
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Akteneinsicht beantragen
Messbedingungen und Falldaten anfordern.
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Bewertung einholen
Prüfen lassen, ob die bekannten Abweichungen greifen.
Bescheid bekommen? Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt fast immer an der Messung und am Einzelfall. Ein kurzer Check zeigt es für Ihren Fall.
Nein. Es kommt auf die konkreten Messbedingungen im Einzelfall an.
Das ergibt sich aus der Akte, insbesondere aus Abstand und Position der Messung.
Fristgerecht Einspruch einlegen und die Messung prüfen lassen.
Häufig ja, sie übernimmt oft Anwalts- und Gutachterkosten. Ob die Rechtsschutz in Ihrem Fall die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und der vereinbarten Selbstbeteiligung ab.