Stand: Juni 2026

Schadensregulierung nach dem Unfall

Wie Ihr Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt wird und welche Posten dazugehören.

Das Wichtigste in Kürze
  • Zu den ersatzfähigen Schäden zählen unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung und Ersatzmobilität.
  • Bei fremdem Verschulden können auch Gutachter- und Anwaltskosten erstattungsfähig sein.
  • Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, den Schaden objektiv zu beziffern.
  • Kürzungen der Versicherung sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.
Welche Posten Sie ersetzt bekommen

Zum Schaden gehören typischerweise die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert, eine etwaige Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten sowie die Kosten für Gutachter und Anwalt.

Kürzungen der Versicherung

Versicherer kürzen einzelne Positionen gern. Häufig zu Unrecht. Eine Prüfung lohnt sich, gerade weil die Kosten bei fremdem Verschulden meist die Gegenseite trägt.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Alle Schäden und damit zusammenhängende Ausgaben erfassen.

  2. 2

    Kürzungen prüfen lassen.

    Nicht jede Kürzung der Versicherung ist berechtigt.

Unverschuldet verunfallt? Bei fremdem Verschulden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Lassen Sie Ihren Schaden kostenlos einschätzen.

Kostenlos einschätzen
Häufige Fragen

Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachter und Anwalt.

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Bei fremdem Verschulden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten üblicherweise, sofern das Gutachten erforderlich und angemessen ist.

Kürzungen sind oft angreifbar. Lassen Sie sie prüfen.

Bei fremdem Verschulden in der Regel die gegnerische Versicherung.