Stand: Juni 2026

Totalschaden: Was Ihnen zusteht

Wann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und wie sich Ihr Anspruch berechnet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert bzw. den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen.
  • Ersetzt wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
  • Die 130-Prozent-Regel kann eine Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ermöglichen.
  • Restwertangebote der Versicherung sollten Sie nicht ungeprüft akzeptieren.
Wirtschaftlicher und technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich ein Fahrzeug technisch nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand reparieren lässt. Häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden: Dann übersteigen die Reparaturkosten die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Berechnung und 130-Prozent-Regel

Im Regelfall erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die 130-Prozent-Regel, das Fahrzeug trotzdem reparieren zu lassen und weiterzunutzen.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Gutachten abwarten

    Wiederbeschaffungswert und Restwert feststellen lassen.

  2. 2

    Restwertangebot prüfen

    Angebote der Versicherung nicht ungeprüft annehmen.

  3. 3

    Optionen einschätzen lassen

    Prüfen, ob die 130-Prozent-Regel hilft.

Unverschuldet verunfallt? Bei fremdem Verschulden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Lassen Sie Ihren Schaden kostenlos einschätzen.

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Häufige Fragen

Wirtschaftlich, wenn die Reparatur teurer ist als die Wiederbeschaffung.

Den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts in die Reparatur stecken und das Auto behalten. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt und Sie das Fahrzeug anschließend weiter nutzen.

Nicht ungeprüft. Höhere Angebote können Ihren Anspruch beeinflussen.