- Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Fahrzeug als Unfallwagen weniger wert.
- Diese merkantile Wertminderung ist ein eigener Schadensposten.
- Sie fällt vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung ins Gewicht.
- Die Höhe wird im Gutachten beziffert.
Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie lässt sich schlechter verkaufen, selbst wenn es einwandfrei repariert wurde. Diesen Minderwert können Sie als eigenen Posten ersetzt verlangen.
Besonders relevant ist die Wertminderung bei neueren Fahrzeugen mit niedrigem Kilometerstand. Bei sehr alten Autos mit hoher Laufleistung fällt sie geringer aus oder entfällt.
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Gutachten beauftragen
Die Wertminderung sollte fachlich beziffert werden.
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Posten separat fordern
Sie steht neben den Reparaturkosten.
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Kürzungen prüfen lassen
Versicherer setzen die Wertminderung gern zu niedrig an.
Unverschuldet verunfallt? Bei fremdem Verschulden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Lassen Sie Ihren Schaden kostenlos einschätzen.
Der Minderwert, der einem Auto trotz fachgerechter Reparatur als Unfallwagen bleibt.
Vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung.
Ein Sachverständiger im Schadensgutachten.
Sie versucht es oft. Eine Prüfung lohnt sich.