Stand: Juni 2026

TraffiStar S350: Messung und Einspruch

Beim TraffiStar S350 von Jenoptik stand die Speicherung der Rohmessdaten im Mittelpunkt einer vielbeachteten Entscheidung. Was das für Sie heißt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der TraffiStar S350 ist ein verbreitetes stationäres und semistationäres Messgerät.
  • Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes befasste sich 2019 mit der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten.
  • Im Kern geht es um die Frage, ob eine Messung überprüfbar sein muss, um verwertbar zu sein.
  • Die Auswirkungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Einzelfall.
Worum es bei den Rohmessdaten geht

Ein zentraler Streitpunkt ist, ob ein Gerät alle Daten speichern muss, die eine nachträgliche Überprüfung der Messung erlauben. Werden solche Daten nicht vorgehalten, kann die Verteidigung die Messung nur eingeschränkt nachvollziehen.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes sah darin 2019 ein Problem für das faire Verfahren. Die Reichweite dieser Entscheidung wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt.

Was das für Ihren Fall bedeutet

Ob sich daraus im konkreten Verfahren etwas ableiten lässt, hängt vom Bundesland, vom Gerätetyp und vom Einzelfall ab. Pauschale Aussagen sind nicht möglich.

Erst die Akteneinsicht zeigt, welche Daten vorliegen und ob die Messung angreifbar ist.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Frist wahren

    Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids für den Einspruch.

  2. 2

    Akteneinsicht beantragen

    Prüfen lassen, welche Messdaten gespeichert wurden.

  3. 3

    Bewertung einholen

    Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab.

Bescheid bekommen? Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt fast immer an der Messung und am Einzelfall. Ein kurzer Check zeigt es für Ihren Fall.

Einspruch prüfen
Häufige Fragen

Nein. Es gibt kein pauschales Verwertungsverbot. Entscheidend ist der Einzelfall und das zuständige Gericht.

Sie erging für das Saarland. Andere Gerichte beurteilen die Frage teils anders.

Das steht in der Akte. Über die Akteneinsicht lässt sich das klären.

Das zeigt erst die Prüfung der konkreten Messung und der gespeicherten Daten.