- Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache sind freiwillig.
- Bekennen Sie sich nicht vorschnell als Fahrer, bevor die Lage geprüft ist.
- Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Die Behörde teilt Ihnen den Vorwurf mit und gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Bescheid mit konkreten Folgen ergeht erst später. Sie haben also noch Spielraum.
Verpflichtend sind nur Ihre Personalien, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen.
Gerade die Angabe, wer gefahren ist, sollten Sie nicht ohne Prüfung machen. Was einmal aktenkundig ist, lässt sich kaum zurücknehmen.
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Frist notieren
Gegen den Bescheid haben Sie zwei Wochen ab Zugang Zeit. Halten Sie das Datum fest.
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Nur Personendaten eintragen
Zur Sache zunächst nichts angeben, bis die Lage geklärt ist.
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Prüfen lassen
Ob und wie Sie sich äußern, hängt vom Einzelfall ab.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Verpflichtend sind nur die Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen.
Sie müssen sich nicht selbst belasten. Lassen sich der Fahrer nicht feststellen, kann das Verfahren eingestellt werden.
Nein. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, ist in manchen Fällen eine Fahrtenbuchauflage möglich.