- Die Probezeit dauert zwei Jahre.
- Ab 21 km/h zu viel wird von einem A-Verstoß gesprochen.
- Folge sind Verlängerung auf vier Jahre und ein Aufbauseminar.
- Bußgeld und Punkt kommen hinzu.
Schwere Verstöße in der Probezeit gelten als A-Verstöße. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt dazu und zieht neben dem Bußgeld besondere Maßnahmen nach sich.
Schon der erste A-Verstoß verlängert die Probezeit auf vier Jahre und führt zu einem Aufbauseminar. Weitere Verstöße können bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
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Frist notieren
Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.
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Nichts vorschnell einräumen
Zur Sache erst nach Prüfung äußern.
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Prüfen lassen
Gerade in der Probezeit zählt jeder vermeidbare Verstoß.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Ab 21 km/h zu viel.
Ja, von zwei auf vier Jahre.
Es fällt zusätzlich an und kostet einige Hundert Euro.
Oft ja, weil jeder A-Verstoß schwer wiegt.