Stand: Juni 2026

Zu schnell auf der Autobahn

Auf der Autobahn gelten die außerörtlichen Regeln. Wo kein Schild etwas anderes anordnet, gibt es für Pkw auf vielen Abschnitten keine feste Höchstgeschwindigkeit, sondern nur die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Streckenlimits gehen immer vor. Ab wann ein Fahrverbot droht, richtet sich nach der Höhe der Überschreitung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt keine generelle Höchstgeschwindigkeit, aber die Richtgeschwindigkeit 130 und viele Streckenlimits.
  • Geahndet wird nach den außerorts-Sätzen.
  • Ein Fahrverbot droht ab 41 km/h zu viel.
  • Auf Autobahnen kommen Geschwindigkeitsmessungen häufig vor.
Limits und Richtgeschwindigkeit

Wo kein Schild ein Limit vorgibt, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sie ist kein Tempolimit, kann aber bei einem Unfall die Haftung beeinflussen. Streckenlimits sind dagegen verbindlich.

Was bei Überschreitung droht

Bei einem verbindlichen Tempolimit auf der Autobahn gelten die außerorts-Regelsätze. Ab 21 km/h zu viel gibt es in der Regel Punkte, ab 41 km/h droht regelmäßig ein Fahrverbot. Gerade bei hohen Werten kann sich eine Prüfung der Messung lohnen.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Frist notieren

    Sie haben zwei Wochen ab Zugang des Bescheids bis dieser bestandskräftig wird. Verlieren Sie keine Zeit.

  2. 2

    Akteneinsicht

    Wir nehmen für Sie Akteneinsicht. Messung, Eichung und Beschilderung durch uns prüfen lassen. Viele Bescheide sind fehlerhaft!

  3. 3

    Prüfen lassen

    An den Schwellen zu Punkt und Fahrverbot besonders sinnvoll.

Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.

Einspruch prüfen
Häufige Fragen

Nur wo es ausgeschildert ist. Sonst gilt die Richtgeschwindigkeit 130.

Ab 41 km/h zu viel oder bei zweimal 26 km/h innerhalb eines Jahres.

Nein, sie ist kein Tempolimit, kann aber bei Unfällen die Haftung beeinflussen.

Das zeigt die Prüfung der Messung.