- Es gibt keine generelle Höchstgeschwindigkeit, aber die Richtgeschwindigkeit 130 und viele Streckenlimits.
- Geahndet wird nach den außerorts-Sätzen.
- Ein Fahrverbot droht ab 41 km/h zu viel.
- Auf Autobahnen kommen Geschwindigkeitsmessungen häufig vor.
Wo kein Schild ein Limit vorgibt, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sie ist kein Tempolimit, kann aber bei einem Unfall die Haftung beeinflussen. Streckenlimits sind dagegen verbindlich.
Bei einem verbindlichen Tempolimit auf der Autobahn gelten die außerorts-Regelsätze. Ab 21 km/h zu viel gibt es in der Regel Punkte, ab 41 km/h droht regelmäßig ein Fahrverbot. Gerade bei hohen Werten kann sich eine Prüfung der Messung lohnen.
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Frist notieren
Sie haben zwei Wochen ab Zugang des Bescheids bis dieser bestandskräftig wird. Verlieren Sie keine Zeit.
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Akteneinsicht
Wir nehmen für Sie Akteneinsicht. Messung, Eichung und Beschilderung durch uns prüfen lassen. Viele Bescheide sind fehlerhaft!
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Prüfen lassen
An den Schwellen zu Punkt und Fahrverbot besonders sinnvoll.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Nur wo es ausgeschildert ist. Sonst gilt die Richtgeschwindigkeit 130.
Ab 41 km/h zu viel oder bei zweimal 26 km/h innerhalb eines Jahres.
Nein, sie ist kein Tempolimit, kann aber bei Unfällen die Haftung beeinflussen.
Das zeigt die Prüfung der Messung.