- Es gibt keine generelle Höchstgeschwindigkeit, aber die Richtgeschwindigkeit 130 und viele Streckenlimits.
- Geahndet wird nach den außerorts-Sätzen.
- Ein Fahrverbot droht ab 41 km/h zu viel.
- Abschnittskontrollen und Blitzer sind auf Autobahnen häufig.
Wo kein Schild ein Limit vorgibt, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sie ist kein Tempolimit, kann aber bei einem Unfall die Haftung beeinflussen. Streckenlimits sind dagegen verbindlich.
Bei einem verbindlichen Limit gelten die außerorts-Sätze. Ab 21 km/h zu viel gibt es Punkte, ab 41 km/h ein Fahrverbot. Gerade bei hohen Werten lohnt die Prüfung der Messung.
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Frist notieren
Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.
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Akteneinsicht
Messung und Beschilderung des Limits prüfen.
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Prüfen lassen
Bei Punkt oder Fahrverbot besonders sinnvoll.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Nur wo es ausgeschildert ist. Sonst gilt die Richtgeschwindigkeit 130.
Ab 41 km/h zu viel oder bei zweimal 26 km/h innerhalb eines Jahres.
Nein, sie ist kein Tempolimit, kann aber bei Unfällen die Haftung beeinflussen.
Das zeigt die Prüfung der Messung.