- Es gelten eigene Tempolimits, etwa 80 außerorts für schwere Lkw.
- Die Bußgelder liegen über den Pkw-Sätzen.
- Ein Fahrverbot kann früher greifen.
- Auch Ladung und Lenkzeiten können eine Rolle spielen.
Je nach Gewicht und Fahrzeugart gelten eigene Höchstgeschwindigkeiten, die deutlich unter denen für Pkw liegen können. Auf welche Klasse Sie fallen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wegen des höheren Gefahrenpotenzials sind die Bußgelder für Lkw und Gespanne höher, und ein Fahrverbot kann schon bei geringerer Überschreitung drohen.
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Frist notieren
Sie haben zwei Wochen ab Zugang des Bescheids bis dieser bestandskräftig wird. Verlieren Sie keine Zeit.
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Akteneinsicht
Wir nehmen für Sie Akteneinsicht. Messung, Eichung und Beschilderung durch uns prüfen lassen. Viele Bescheide sind fehlerhaft!
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Prüfen lassen
An den Schwellen zu Punkt und Fahrverbot besonders sinnvoll.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Das hängt von Gewicht und Art ab, oft 80 außerorts, weniger auf Landstraßen.
In der Regel ja.
Oft schon bei geringerer Überschreitung als beim Pkw.
Ja, ein Gespann unterliegt eigenen Limits.