Stand: Juni 2026

Anhörungsbogen erhalten? Das sollten Sie wissen

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Was Sie ausfüllen müssen, was freiwillig ist und worauf es jetzt ankommt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme.
  • Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache sind freiwillig.
  • Bekennen Sie sich nicht vorschnell als Fahrer, bevor die Lage geprüft ist.
  • Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Was der Anhörungsbogen ist

Die Behörde teilt Ihnen den Vorwurf mit und gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Bescheid mit konkreten Folgen ergeht erst später. Sie haben also noch Spielraum.

Was Sie ausfüllen müssen

Verpflichtend sind nur Ihre Personalien, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen.

Gerade die Angabe, wer gefahren ist, sollten Sie nicht ohne Prüfung machen. Was einmal aktenkundig ist, lässt sich kaum zurücknehmen.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Frist notieren

    Gegen den Bescheid haben Sie zwei Wochen ab Zugang Zeit. Halten Sie das Datum fest.

  2. 2

    Nur Personendaten eintragen

    Zur Sache zunächst nichts angeben, bis die Lage geklärt ist.

  3. 3

    Prüfen lassen

    Ob und wie Sie sich äußern, hängt vom Einzelfall ab.

Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.

Einspruch prüfen
Häufige Fragen

Verpflichtend sind nur die Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen.

Sie müssen sich nicht selbst belasten. Lassen sich der Fahrer nicht feststellen, kann das Verfahren eingestellt werden.

Nein. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, ist in manchen Fällen eine Fahrtenbuchauflage möglich.