*Bei einem Bußgeldbescheid fallen zusätzlich Gebühren und Auslagen an.
- Außerorts gilt für Pkw und Krafträder ohne anderslautendes Schild eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (§ 3 StVO); für Lkw, Busse und Gespanne gelten niedrigere Grenzwerte.
- Vor der Bewertung wird ein Toleranzabzug vorgenommen: bis 100 km/h gemessener Geschwindigkeit 3 km/h, darüber 3% des Messwerts.
- Ein Punkt in Flensburg kommt ab 21 km/h Überschreitung (nach Toleranzabzug) hinzu; ein Fahrverbot droht außerorts regelmäßig erst ab 41 km/h zu schnell.
- Außerorts wird milder geahndet als innerorts: Bußgelder und Fahrverbotsschwellen liegen höher.
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? Anzeige |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 48,50 € | keine | kein | eher nicht |
| 11 bis 15 km/h | 68,50 € | keine | kein | Hier prüfen ** |
| 16 bis 20 km/h | 88,50 € | keine | kein | Hier prüfen ** |
| 21 bis 25 km/h | 128,50 € | 1 | kein | Hier prüfen ** |
| 26 bis 30 km/h | 178,50 € | 1 | (1 Monat)* | Hier prüfen ** |
| 31 bis 40 km/h | 228,50 € | 1 | (1 Monat)* | Hier prüfen ** |
| 41 bis 50 km/h | 348,50 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
| 51 bis 60 km/h | 508,50 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
| 61 bis 70 km/h | 633,50 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
| über 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Hinweis: Wer binnen zwölf Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, riskiert auch außerorts ein Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern kein Schild etwas anderes anordnet. Für Lkw, Busse und Gespanne gelten niedrigere Werte. Die Grundregel steht in § 3 StVO. Wer schneller fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; die Folgen richten sich im Regelfall nach der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug.
Warum außerorts milder ist
Außerorts wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Regelfall weniger streng geahndet als innerorts, weil dort die Gefährdungslage meist geringer ist. Deshalb beginnt ein Fahrverbot außerorts regelmäßig erst ab 41 km/h zu viel, innerorts schon ab 31 km/h. Auch die Bußgeldsätze liegen außerorts meist etwas niedriger.
Der Toleranzabzug
Vor der rechtlichen Bewertung wird in der Regel ein Toleranzabzug vorgenommen: bis 100 km/h gemessener Geschwindigkeit 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Maßgeblich ist deshalb die bereinigte Geschwindigkeit, nicht der Tachoanzeigewert. An den Schwellen von 21 und 41 km/h kann das über Punkte und Fahrverbot entscheiden.
Ob die Messung im Einzelfall angreifbar ist, hängt vom konkreten Fall und dem verwendeten Messverfahren ab.
Bußgeldrechner
Geschätzte Folge auf Basis der Regelsätze, ohne Gewähr.
Bescheid bekommen? Messungen sind oft angreifbar, ein kurzer Check zeigt, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.
Ein Punkt in Flensburg wird ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug eingetragen. Darunter bleibt es beim Bußgeld ohne Punkt.
Regelmäßig erst ab 41 km/h zu viel. Hinzu kommen Sonderfälle, etwa bei einem zweiten Verstoß ab 26 km/h innerhalb von zwölf Monaten.
Nein. 100 km/h gelten für Pkw und Krafträder ohne abweichendes Schild; für Lkw, Busse und Gespanne gelten niedrigere Werte.
Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3% des Messwerts.
Geschwindigkeitsverstöße unterliegen grundsätzlich einer dreimonatigen Verfolgungsverjährung, die durch bestimmte Verfahrensschritte unterbrochen werden kann.
Zur Sache müssen Sie nichts sagen; Angaben zur Person sind jedoch erforderlich.
Der Halter ist nicht automatisch der Fahrer. Kann der Fahrer nicht festgestellt werden, kann das Verfahren eingestellt werden; in manchen Fällen droht eine Fahrtenbuchauflage.