- Standardisierte Messverfahren gelten als richtig, sind aber bei konkreten Fehlern angreifbar.
- Entscheidend sind Eichung, Aufstellung und Rohdaten.
- Welches Gerät gemessen hat, zeigt die Akteneinsicht.
- An den Schwellen zu Punkt und Fahrverbot lohnt die Prüfung besonders.
Gerichte gehen bei anerkannten Verfahren von der Richtigkeit aus, solange keine konkreten Fehler vorgetragen werden. Genau deshalb kommt es auf die Details an, von der Eichung bis zur Aufstellung.
Über die Akteneinsicht lässt sich klären, welches Gerät gemessen hat und ob die Messung haltbar ist. Wählen Sie unten Ihr Gerät für die Details.
Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.
Nein. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler ist die Messung angreifbar.
Das steht in der Akte, zugänglich über die Akteneinsicht.
Ein anerkanntes Verfahren, bei dem die Richtigkeit vermutet wird, solange keine Fehler vorgetragen werden.
Vor allem an den Schwellen zu Punkt und Fahrverbot.