- Die Abschnittskontrolle berechnet die Geschwindigkeit aus der Zeit zwischen zwei Messpunkten.
- Gemessen wird also nicht punktuell, sondern über eine ganze Strecke.
- Streckenlänge, Zeitmessung und Fahrzeugzuordnung müssen exakt stimmen.
- Auch der Datenschutz war ein Thema, bis eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen wurde.
An Anfang und Ende eines Abschnitts wird das Fahrzeug erfasst. Aus der benötigten Zeit und der bekannten Streckenlänge ergibt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit.
- fehlerhafte Streckenlänge oder Zeitmessung
- Verwechslung des Fahrzeugs zwischen den Messpunkten
- korrekte und vollständige Beschilderung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Datenverarbeitung
Auch hier ist die Akteneinsicht der Ausgangspunkt jeder Prüfung.
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Frist wahren
Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.
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Akteneinsicht beantragen
Strecken- und Zeitdaten sowie die Beschilderung prüfen.
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Bewertung einholen
Prüfen lassen, ob die Messung beanstandbar ist.
Bescheid bekommen? Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt fast immer an der Messung und am Einzelfall. Ein kurzer Check zeigt es für Ihren Fall.
Ja, nachdem eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Früher war die Zulässigkeit umstritten.
Gemessen wird der Durchschnitt über die Strecke, nicht eine einzelne Spitze.
Vor allem bei Streckenlänge, Zeitmessung und Fahrzeugzuordnung.
Das zeigt die Prüfung der konkreten Messdaten.