- Bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss droht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit hohem Bußgeld (ab 500 Euro), Punkten und Fahrverbot.
- Mit Ausfallerscheinungen oder einer Gefährdung steht regelmäßig eine Straftat im Raum.
- Häufig folgt später eine MPU.
- Ein Nachweis kann über einen Bluttest erfolgen.
Ohne Ausfallerscheinungen ist das Fahren unter Drogen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG). Kommen Auffälligkeiten oder eine konkrete Gefährdung hinzu, wird daraus regelmäßig eine Straftat (z. B. §§ 316, 315c StGB) mit deutlich höheren Folgen (Geld-/Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Eintrag im Führungszeugnis).
Neben Bußgeld oder Strafe steht oft die Fahreignung im Raum. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen und/oder anordnen, dass die Eignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachgewiesen werden muss.
Bei Drogen am Steuer wird in vielen Fällen eine MPU verlangt, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder höheren Wirkstoffwerten. Es gibt keine automatische MPU. Vielmehr hängt die Anordnung vom Einzelfall ab.
-
Keine Angaben zur Sache.
Vor allem bei Verdacht auf eine Straftat. Verpflichtend ist die Angabe Ihrer Personalien. Alles Weitere sollten Sie ohne anwaltliche Beratung verweigern.
-
Früh einschätzen lassen.
Bei Straftaten zählt jeder Tag.
-
Fahreignung im Blick behalten.
Eine drohende MPU lässt sich vorbereiten.
Strafverfahren am Hals? Bei Drogen und Alkohol zählt schnelles, fachkundiges Handeln. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos einschätzen.
Für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG genügt grundsätzlich der Nachweis einer gelisteten Substanz im Blut, bei Cannabis zusätzlich ein Grenzwert (aktuell 3,5 ng/ml THC)
Für eine Straftat (§§ 316, 315c StGB) gibt es keine festen Grenzwerte. Entscheidend sind Fahruntüchtigkeit und Ausfallerscheinungen
Bei Fahruntüchtigkeit, d.h. bei Ausfallerscheinungen, Gefährdung oder einem Unfall (z. B. §§ 316)
Bei Drogen häufig ja. Besonders bei höheren Wirkstoffwerten, wiederholten Verstößen oder „harten Drogen“; die Anordnung einer MPU hängt immer vom Einzelfall und der Fahrerlaubnisbehörde ab.
Ja, eine anwaltliche Prüfung lohnt sich zumeist, weil Strafrecht, Fahrerlaubnis und Fahreignung gleichzeitig betroffen sein können und die rechtliche Einordnung (OWi vs. Straftat, Eignungszweifel, MPU) regelmäßig Spielraum bietet.